Fragen und Antworten
Alle Fachpersonen in den Beratungsstellen haben einen Abschluss in Psychologie, Sozialer Arbeit oder Pädagogik und viel Erfahrung in der Arbeit mit Frauen und Mädchen in Not. Regelmässige Aus- und Weiterbildungen und interne Supervisionen sichern die hohe Beratungsqualität.
In der Beratung können Sie in Ruhe über Ihre Situation sprechen und gemeinsam mit der Fachperson nach Lösungen suchen. Dabei entscheiden Sie selbst, was Sie erzählen wollen. Die Beraterin oder der Berater zeigt Ihnen, was Sie für Möglichkeiten haben. Sie werden zu keinen Entscheidungen gedrängt. Sie sagen, wie es danach weitergeht. Sie können sich telefonisch, online oder direkt auf der Beratungsstelle (nach telefonischer Terminvereinbarung) beraten lassen. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
Ihre Kinder leiden immer unter häuslicher Gewalt. Unabhängig davon, ob sie selbst betroffen sind oder diese «nur» miterleben. In der Beratung können Sie besprechen, wie Ihre Kinder besser geschützt und gestärkt werden können. Kinder haben selber auch Fragen, Wünsche und Ängste. Spezialisierte Fachstellen beraten und unterstützen Ihre Kinder in dieser Situation.
Ist die Situation schon eskaliert, können Sie meist Ihren Partner nicht mehr beruhigen. Oft sucht er gerade nach Kleinigkeiten, um einen Streit anzufangen. Bringen Sie sich und Ihre Kinder in Sicherheit. Sperren Sie sich in einem Zimmer ein und rufen Sie die Polizei, eine Nachbarin oder eine Kollegin an. Versuchen Sie, Distanz zu gewinnen, zwischen sich und Ihrem wütenden Partner.
Es gibt keine Entschuldigung für Gewalt – auch nicht in der Familie oder Partnerschaft. Gewalttätige Personen, die Verantwortung übernehmen und sich ändern wollen, können sich an folgende Beratungsstellen wenden:
mannebüro züri
für Männer - gegen Gewalt
Hohlstrasse 36, 8004 Zürich
044 242 08 88 / www.mannebuero.ch
Fachberatung Häusliche Gewalt
Einzel-, Paar- und Onlineberatung
Industriestrasse 3, 8610 Uster
079 741 17 00, www.fbhg.ch
KONFLIKT.GEWALT
Beratung und Therapie
078 778 77 80, www.konflikt-gewalt.ch
Eine Anzeige bei der Polizei kann helfen, Sie vor Gewalt zu schützen. Die Polizei kann Schutzmassnahmen (GSG) für 14 Tage anordnen. Sie kann beispielsweise die Person, die Ihnen Gewalt antut, aus dem Haus oder der Wohnung wegweisen. Ausserdem kann die Polizei ein Kontaktverbot aussprechen oder der gewaltausübenden Person verbieten, bestimmte Strassen oder Quartiere zu betreten. Besteht danach weiterhin eine Gefahr, können Sie bei Gericht eine Verlängerung der Schutzmassnahmen um maximal 3 Monate beantragen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Anzeige machen sollen oder Hilfe bei der Verlängerung der Schutzmassnahmen benötigen, kann Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer Fachstelle helfen:
Kantonspolizei Zürich
Fachstelle Häusliche Gewalt 044 295 98 60 | fachstelle.hg@kapo.zh.ch
Stadtpolizei Zürich
Fachstelle Häusliche Gewalt 044 411 64 12 | fachstelle.hg@zuerich.ch
Stadtpolizei Winterthur
Fachstelle Häusliche Gewalt 052 267 64 69 | fachstelle.hg@win.ch
Entscheiden Sie sich für eine Anzeige, können Sie sich bei jedem Polizeiposten melden. Empfehlenswert ist ein Detektivposten in der Stadt Zürich, eine Polizeistelle der Stadtpolizei Winterthur oder eine Polizeistation der Kantonspolizei in Ihrer Region.
Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, Täter für ihr Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen und Wiederholungstaten zu verhindern. Dafür arbeiten wir eng mit den polizeilichen Gewaltschutzstellen und therapeutischen Einrichtungen zusammen. Im Strafverfahren stehen Ihnen als verfahrensbeteiligte Person sämtliche Rechte eines Opfers zu.
Die Staatsanwaltschaft kann beim Täter auch ein Lernprogramm anordnen und so erreichen, dass er sich mit seinem Verhalten auseinandersetzt.
Wenn Sie einen Aufenthaltsstatus B zwecks „Verbleib beim Ehemann“ haben und Sie sich trennen oder ein Partner aus der Wohnung auszieht, wird Ihr Aufenthaltsrecht neu geklärt. Falls Ihre Ehe weniger als 3 Jahre dauerte oder Sie die Integrationskriterien nicht erfüllen, könnte Ihre Aufenthaltsbewilligung gefährdet sein. Nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) gibt es aber gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt. Diese Bestimmungen gelten auch für eingetragene Partnerschaften. Aufenthaltsrechtliche Probleme sollen kein Grund für Sie sein, Gewalt zu erdulden. Die Beratungsstellen kennen sich mit migrationsrechtlichen Fragen aus und vermitteln bei Bedarf an eine spezialisierte Fachstelle oder Anwaltskanzlei.
Bis die monatlichen Unterhaltszahlungen geregelt sind, kann es sehr lange dauern. Haben Sie als Paar ein gemeinsames Konto, so heben Sie sicherheitshalber den benötigten Geldbetrag für die nächsten 3 Monate ab und überweisen diesen auf ein eigenes Konto. Wenn das Konto allein auf Ihren Namen lautet, Ihr Partner aber auch über eine Kredit- oder EC-Karte verfügt, lassen Sie diese sperren. Melden Sie sich bei finanzieller Not beim Sozialamt.
Machen Sie die Polizei bei einer Wegweisung (GSG) auf Ihre finanzielle Notlage aufmerksam. Diese kann die wegzuweisende Person auffordern, das notwendige Haushaltsgeld für Sie zurückzulassen. Wenn dies nicht möglich ist, informieren Sie sich bei der Beratungsstelle. In bestimmten Notsituationen kann diese eine finanzielle Überbrückungshilfe leisten.