«Früher passierte es oft, dass Männer auf mich zukamen und mich angesprochen haben, die viel älter waren als ich. Sie machten mir Komplimente und sagten Dinge wie, ich sähe toll aus, ich hätte einen tollen Arsch, sie wollten mich unbedingt näher kennenlernen und so weiter. Ich fand das immer sehr unangenehm und wollte die Typen loswerden. Ich brachte dann immer das Argument, dass ich noch minderjährig und für sie sowieso viel zu jung sei. Doch davon liessen sich die wenigsten abschrecken. Sie haben dann abgewiegelt und gemeint, sie seien ja erst 40, oder was auch immer und das sei ja nicht so ein grosser Altersunterschied, zudem könne man sich ja mal kennenlernen und dann nach einem Jahr oder so weiterschauen. Darauf antwortete ich, dass ich bereits einen Freund habe, was zwar gar nicht stimmte, aber auch das interessierte in der Regel keinen. Sie sagten dann, der Freund sei bestimmt nichts für mich, sie seien doch viel besser. Und diese Männer sind mir teilweise dann nachgelaufen. Das Einzige, was in einer solchen Situation half, war davonzulaufen.»
Null Toleranz bei Belästigung!
Solche Situationen kommen leider häufig vor. Auch das ist sexuelle Belästigung. Denn diese kann an verschiedenen Orten auf unterschiedliche Arten passieren – in Form unangemessener Blicke, sexistischer Gesten oder anzüglicher Bemerkungen bis hin zu unerwünschten Berührungen. Niemand hat das Recht, Sie gegen Ihren Willen verbal oder körperlich zu belästigen. Was Sie nicht wollen, müssen Sie auch nicht tolerieren! Sexuelle Übergriffe verletzen die psychische und physische Integrität von Menschen und sind strafbar.
Wenn Sie einen Übergriff erlebt haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Opferhilfe. Dort werden Sie informiert über Ihre Rechte, die Vor- und Nachteile einer Anzeige und den Ablauf eines Strafverfahrens. Die Opferhilfe unterstützt Sie bei der Verarbeitung des Geschehens und vermittelt weitergehende Hilfe.
Das kann Ihnen helfen, wenn Sie von jemandem angesprochen werden, der nicht mehr lockerlässt:
- Sie dürfen sich wehren, so wie es für Sie geht. Sagen Sie der belästigenden Person zum Beispiel laut und deutlich, dass Sie ihr Verhalten nicht akzeptieren und nicht mit ihr sprechen wollen.
- Wenn Sie merken, dass die Unterhaltung zu aufdringlich wird, brechen Sie das Gespräch sofort ab und gehen Sie auf Distanz.
- Rufen Sie eine Vertrauensperson an und schildern Sie die Situation.
- Wenn trotzdem etwas passiert, suchen Sie sich Unterstützung, zum Beispiel bei einer Opferberatungsstelle. Dort werden Sie vertraulich und kostenlos über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten.
- Wenn Sie belästigt, bedroht oder körperlich angegangen werden, rufen Sie die Polizei Tel. 117.
So können Sie handeln, wenn Sie eine Belästigung beobachten:
- Schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie der betroffenen Person, auch wenn es ein Bekannter oder Freund ist, der jemanden verbal oder körperlich belästigt. Sprechen Sie die belästigte Person direkt an und bieten Sie Ihre Hilfe an.
- Um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen, können Sie auch weitere Personen in der Nähe bitten, zur betroffenen Person mitzukommen.
- Rufen Sie die Polizei Tel. 117.