Ich schlug ihre Hand weg

Da kam eine Frau auf mich zu und fing mit mir zu reden an. Sie sagte, ich müsse aufpassen und nicht so herumlaufen...

«Wir kamen im Sommer mit Kollegen vom Baden zurück und liefen durchs Niederdorf nach Hause. Weil es recht kühl war, hatte ich einen Rollkragenpulli und Hosen an, aber nichts darunter. Meine Kollegen gingen in einen Lebensmittelladen und ich wartete draussen beim Eingang auf sie. Da kam eine Frau auf mich zu und fing mit mir zu reden an. Sie sagte, ich müsse aufpassen und nicht so herumlaufen, man würde meine Brustwarzen durch den Pulli hindurch sehen, das sei aufreizend. Plötzlich fasste sie mir an die Brüste. Ich war total überrascht, denn damit hatte ich absolut nicht gerechnet. Doch ich reagierte schnell und schlug ihre Hand weg. Sie hat mich dann wieder angefasst und gesagt, ich würde ihr ja eigentlich gar nicht gefallen aber so wie ich herumlaufe, schreie es ja geradezu danach, angefasst zu werden. In dem Moment kamen meine Kollegen aus dem Laden und wir liefen weg. Das Ereignis kann ich nicht vergessen: Es war überhaupt nicht in Ordnung, dass sie mich anfasste und mir auch noch einreden wollte, ich sei selbst schuld.»

 

Null Toleranz bei Belästigung!

Sexuelle Belästigung kann an verschiedenen Orten auf unterschiedliche Arten passieren – in Form unangemessener Blicke, sexistischer Gesten oder anzüglicher Bemerkungen bis hin zu unerwünschten Berührungen. Niemand hat das Recht, Sie gegen Ihren Willen verbal oder körperlich zu belästigen. Was Sie nicht wollen, müssen Sie auch nicht tolerieren! Sexuelle Übergriffe verletzen die psychische und physische Integrität von Menschen und sind strafbar.

Wenn Sie einen Übergriff erlebt haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Opferhilfe. Dort werden Sie informiert über Ihre Rechte, die Vor- und Nachteile einer Anzeige und den Ablauf eines Strafverfahrens. Die Opferhilfe unterstützt Sie bei der Verarbeitung des Geschehens und vermittelt weitergehende Hilfe.   

 

Das kann Ihnen helfen, wenn Sie allein unterwegs sind und belästigt werden:

  • Sie dürfen sich wehren, wie es für Sie geht: Signalisieren Sie ein klares STOPP, schreien Sie, wenn nötig laut, oder wehren Sie sich mit aller Kraft, dabei darf auch eine Tasche oder ein Schirm zum Einsatz kommen. Nutzen Sie die Schrecksekunde des Angreifers, um wegzurennen, am besten an einen hellen, belebten Ort. Vielleicht ist sogar ein Geschäft oder Restaurant geöffnet, in das Sie gehen können.
  • Sie brauchen sich nicht auf ein Gespräch einzulassen, wenn Sie ungewollt angesprochen werden.
  • Rufen Sie eine Vertrauensperson an und schildern Sie die Situation.
  • Falls andere Menschen unterwegs sind, rufen Sie um Hilfe. Sprechen Sie die Menschen gezielt an, wie zum Beispiel: «Sie da im blauen Mantel, können Sie mir helfen!».
  • Notieren Sie sich den Vorfall samt Einzelheiten dazu wie Ort und Zeit und auch äusserliche Merkmale des Täters wie zum Beispiel Statur, Körpergrösse, Haarfarbe, Frisur, Farbe und Art der Kleidung oder andere Auffälligkeiten, wie Brille, Tattoos, Narben oder Schmuck, um der Polizei eine möglichst genaue Personenbeschreibung geben zu können.
  • Wenn trotzdem etwas passiert, suchen Sie sich Unterstützung, zum Beispiel bei einer Opferberatungsstelle. Dort werden Sie vertraulich und kostenlos über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten.
  • Wenn Sie belästigt, bedroht oder körperlich angegangen werden, rufen Sie die Polizei Tel. 117.

 

So können Sie handeln, wenn Sie unterwegs eine Belästigung sehen:

  • Schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie der betroffenen Person. Sprechen Sie sie direkt an und bieten Sie Ihre Hilfe an.
  • Um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen, können Sie auch weitere Personen in der Nähe bitten, zur betroffenen Person mitzukommen.
  • Wenn andere Menschen belästigt, bedroht oder körperlich angegangen werden, rufen Sie die Polizei Tel. 117.