Niemand darf mich einfach angrapschen

Mit 16 ging ich zum ersten Mal mit Kollegen in einen Club in den Ausgang. Es war damals alles neu für mich...

«Mit 16 ging ich zum ersten Mal mit Kollegen in einen Club in den Ausgang. Es war damals alles neu für mich. Uns fiel ein junger Mann auf, der offensichtlich betrunken oder sonstwie zugedröhnt war und herumpöbelte. Meine Kollegen und ich waren am Tanzen, als der Mann plötzlich direkt auf mich zukam. Er starte mich von oben bis unten an, dann streckte er seine Arme aus und fasste mit beiden Händen meine Brüste an. Er packte richtig fest zu. Ich war total perplex und für einen Moment wie erstarrt. Weil ich damals extrem schüchtern war, habe ich mich nicht so richtig getraut, mich zu wehren. Als meine Freunde das sahen, sind sie sofort gekommen, haben mich weggezerrt und dem Typen die Meinung gesagt. Zum Glück ist auch gleich die Securitas gekommen und hat den Mann abtransportiert. Mir war die ganze Situation sehr unangenehm und noch heute überkommt mich ein schlechtes Gefühl, wenn ich an diesen Abend zurückdenke.»

 

Null Toleranz bei Belästigung!

Sexuelle Belästigung kann an verschiedenen Orten auf unterschiedliche Arten passieren – in Form unangemessener Blicke, sexistischer Gesten oder anzüglicher Bemerkungen bis hin zu unerwünschten Berührungen. Niemand hat das Recht, Sie gegen Ihren Willen verbal oder körperlich zu belästigen. Was Sie nicht wollen, müssen Sie auch nicht tolerieren! Sexuelle Übergriffe verletzen die psychische und physische Integrität von Menschen und sind strafbar.

Wenn Sie einen Übergriff erlebt haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Opferhilfe. Dort werden Sie informiert über Ihre Rechte, die Vor- und Nachteile einer Anzeige und den Ablauf eines Strafverfahrens. Die Opferhilfe unterstützt Sie bei der Verarbeitung des Geschehens und vermittelt weitergehende Hilfe.   

 

Das kann Ihnen helfen, wenn Sie im Ausgang belästigt werden:

  • Sie dürfen sich wehren, so wie es für Sie geht. Zum Beispiel können Sie sich klar abgrenzen und schreien: «Stopp! Fassen Sie mich nicht an!». Sie können auch Gegenwehr leisten oder davongehen.
  • Suchen Sie die Unterstützung anderer Leute in der Nähe.
  • Notieren Sie sich den Vorfall samt Einzelheiten dazu wie Ort und Zeit und auch äusserliche Merkmale des Täters wie zum Beispiel Statur, Körpergrösse, Haarfarbe, Frisur, Farbe und Art der Kleidung oder andere Auffälligkeiten wie Brille, Narben, Tattoos oder Schmuck, um der Polizei eine möglichst genaue Personenbeschreibung geben zu können.
  • Lassen Sie Getränke in Clubs nie unbeaufsichtigt stehen – es könnte Ihnen jemand K.-o.-Tropfen hineinmischen.
  • Wenn Sie belästigt werden, melden Sie den Vorfall dem Türsteher.
  • Wenn trotzdem etwas passiert, suchen Sie sich Unterstützung, zum Beispiel bei einer Opferberatungsstelle. Dort werden Sie vertraulich und kostenlos über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten.
  • Wenn Sie belästigt, bedroht oder körperlich angegangen werden, rufen Sie die Polizei Tel. 117.

 

So können Sie handeln, wenn Sie eine Belästigung im Ausgang beobachten:

  • Schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie der betroffenen Person, auch wenn es ein Bekannter oder Freund ist, der jemanden belästigt. Sprechen Sie die belästigte Person direkt an und bieten Sie Ihre Hilfe an.
  • Um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen, können Sie auch weitere Personen in der Nähe bitten, zur betroffenen Person mitzukommen.
  • Informieren Sie das Barpersonal oder den Türsteher.
  • Wenn andere Menschen belästigt, bedroht oder körperlich angegangen werden, rufen Sie die Polizei Tel. 117.