Ein Mann streitet sich mit seiner Frau und macht eine drohende Geste. Ihr Sohn beobachtet den Streit aus dem Hintergrund.

 

Diese Internetseite ist von der Kantons·polizei Zürich.

Die Kantons·polizei will Frauen helfen.

Die Beratungs·stellen helfen auch mit.

 

Die Polizei sagt:

Gewalt ist verboten!

 

Gewalt gegen Frauen gibt es oft.

Manchmal macht der Ehemann Gewalt gegen die Frau.

Manchmal macht der Sohn Gewalt gegen die Frau.

Manchmal macht der Onkel Gewalt gegen die Frau.

Gewalt ist aber verboten.

Niemand darf Gewalt machen.

 

Für Frauen ist Gewalt sehr schlimm.
 

Die Polizei sagt darum:

Wir helfen den Frauen!

Es gibt viele Arten von Gewalt.

Gewalt kann am Körper wehtun.

Zum Beispiel:

Wenn jemand Sie schlägt.

Wenn jemand Sie tritt.

Wenn jemand Sachen nach Ihnen wirft.

Wenn jemand Sie würgt.

Und Sie dann keine Luft mehr bekommen.

Wenn jemand Sie zum Sex zwingt.

Wenn jemand Sie zum Küssen zwingt.

 

Gewalt kann aber auch nur grosse Angst machen.

Zum Beispiel:

Wenn jemand Sie beschimpft.

Und Sie laut anschreit.

Wenn jemand falsche Sachen über Sie sagt.

Wenn jemand Sie bedroht.

Und sagt:

Ich nehme dir deine Kinder weg.

Oder sagt:

Ich bringe dich um.

Wenn jemand Sie verfolgt.

Wenn jemand Sie nicht in Ruhe lässt.

Und immer wieder bei Ihnen anruft.

Oder Ihnen immer wieder Texte auf Ihr Telefon schickt.

Wenn jemand Sie einsperrt.

Und Sie nicht nach draussen gehen können.

Wenn jemand sagt:

Du darfst deine Freundin nicht besuchen.

Oder du darfst deine Familie nicht besuchen.

Wenn jemand Sie zum Heiraten zwingt.

Und Sie nicht heiraten wollen.

Das heisst Zwangs·heirat.

In der Schweiz ist eine Zwangs·heirat verboten.

Wenn Sie sich von Ihrem Ehe·mann trennen wollen.

Und der Ehe·mann sagt:

Das darfst du nicht.

Wenn Sie arbeiten wollen.

Und Ihr Ehe·mann sagt:

Das darfst du nicht.

Oder Ihr Ehe·mann nimmt Ihnen das Geld von der Arbeit weg.

Bei jeder Art von Gewalt können Sie die Polizei rufen.

Die Polizei hat eine Telefon·nummer für den Notfall.

Die Telefon·nummer ist 117.

 

Die Polizei fragt dann am Telefon:

Was ist passiert?
Wer hat Gewalt gemacht?

Die Polizei nennt die Person dann Täter.

Oder die Polizei fragt:

Wie sieht der Täter aus.

 

Dann kann die Polizei den Täter aus Ihrer Wohnung wegschicken.

Oder sagen:

Du darfst nicht mehr in die Nähe von der Frau.

Das gilt dann für 14 Tage.
Und bei grosser Gefahr für 3 Monate.

Sie wissen nicht:

Soll ich eine Anzeige machen?

Dann gehen Sie zu einer Beratungs·stelle.

 

 

Sie können den Berater anrufen.

Das nennt man Telefon·beratung.

Sie können dem Berater eine E-Mail schreiben.

Das nennt man Internet-Beratung.

 

Sie können zur Beratungs·stelle gehen.

Die Beratungs·stelle ist das Büro von dem Berater.

Für das Gespräch brauchen Sie aber einen Termin.

Sie machen den Termin vorher am Telefon aus.

An dem Termin können Sie dann zur Beratungs·stelle gehen.

 

Wer sind die Berater?


Der Berater ist eine Frau oder ein Mann.
Der Berater weiss viel über Gewalt zu Hause.

Der Berater hat das in der Universität gelernt.
Und der Berater arbeitet schon lange mit Frauen und Mädchen.
Der Berater darf nichts weitersagen.

Das heisst: Das Gespräch ist geheim.
Sie müssen auch nicht Ihren Namen sagen.
Und Sie müssen nichts bezahlen.


In der Beratung sagen Sie:

Das macht mir Angst.

Das ist mir passiert.

Das hat mir wehgetan.

Oder das ist meinen Kindern passiert.


Sie müssen nicht alles erzählen.
Der Berater sagt dann:

So kann ich Ihnen helfen.

So kann ich Ihren Kindern helfen.

Und so kann ich Ihrem Ehe·mann helfen.

 

Der Berater sagt Ihnen dann auch:

Was passiert mit meiner Aufenthalts·bewilligung?

Wie bekomme ich Geld?

 

Der Berater kann bei dem Termin aber auch sagen:

Sie brauchen schnelle Hilfe.

Gehen Sie in ein Frauen·haus.

Oder in eine Schutz·unterkunft.

Manchmal sagt man dazu auch:

Schlupfhuus.

Aber gehen Sie nicht mehr nach Hause.

Manchmal kann die Polizei auch besser helfen.


Sie entscheiden nach der Beratung:

Will ich die Hilfe haben?