Eine stehende Frau hält die Hände vor den Kopf.

Ich fühle mich wehrlos

 

 „Ich bin 83 Jahre alt und auf Hilfe im Alltag angewiesen. Ich lebe zusammen mit meinem 85-jährigen Mann in unserem  Haus. Er kümmert sich seit Jahren um alles; er pflegt mich, geht einkaufen und macht den Haushalt. Er schafft dies aber alleine nicht mehr, doch Hilfe will er nicht annehmen. Oft beschimpft er mich und droht mir, mich in ein Heim zu stecken. Manchmal fasst er mich bei der Körperpflege so grob an, dass ich blaue Flecken bekomme. Und manchmal weigert er sich sogar, mir bei der Körperpflege zu helfen. Für mich kann es so nicht mehr weitergehen.“

 

Körperliche und psychische Unversehrtheit respektieren

Gewalt kann sich gegen jede Altersgruppe, auch Seniorinnen und Senioren, richten. Sie kann in unterschiedlichsten Formen vorkommen, zum Beispiel jemanden demütigen, beschimpfen, bedrohen oder einschüchtern bis hin zu grob packen, stossen, schlagen. Auch wenn die Körperpflege einer pflegebedürftigen Person vernachlässigt wird oder ihr Medikamente vorenthalten werden, sind dies Formen von Gewalt. Davon sind mehr Personen betroffen, als man vielleicht denken mag.

Unabhängig davon, ob solche Misshandlungen oder Vernachlässigungen aus Überforderung oder in Schädigungsabsicht erfolgen: sie sind verboten. Sie verletzen Ihre körperliche und psychische Unversehrtheit und sind strafbar. Sie können sich dagegen wehren.

 

Sind Sie von Gewalt betroffen?

Wenn Sie von Häuslicher Gewalt betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie Hilfe suchen, auch wenn es schwerfällt. Es erfordert häufig Mut, sich an eine Beratungsstelle oder die Polizei zu wenden. Tun Sie es trotzdem.

 

Was kann ich als Opfer oder aussenstehende Person tun?