Eine sitzende Frau hat den Kopf in den Händen vergraben.

Das alles ist Gewalt

Gewalt kann vieles sein. Nicht immer ist sie körperlich. Auch Beschimpfen oder Drohen ist Gewalt – und damit strafbar. In der Schweiz gilt: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nicht erlaubt! Auch nicht in der Ehe, der Partnerschaft oder der Familie.

Beschimpfen, bedrohen, einschüchtern oder erniedrigen

Werden Sie beschimpft, beleidigt, eingeschüchtert oder bedroht? Werden Sie vor anderen gedemütigt oder abwertend behandelt? Alles das ist psychische Gewalt und solche Gewalthandlungen sind verboten.

Drohen und Angst machen

Wird Ihnen mit Selbstmord gedroht, wenn Sie sich aus der Partnerschaft lösen wollen? Wird Ihnen die Entführung Ihres Kindes angedroht, wenn Sie zur Polizei gehen?
Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern!

Verfolgen, belästigen oder auflauern

Werden Sie verfolgt oder dauernd beobachtet? Werden Sie in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram beleidigt oder fühlen Sie sich durch ständige Telefonanrufe oder WhatsApp-Nachrichten bedrängt? Das nennt man Stalking. Und Stalking ist nicht erlaubt.

Schlagen, treten, würgen oder Gegenstände ­nachwerfen

Werden Sie geschlagen, gepackt, geschüttelt oder gewürgt? Erhalten Sie Ohrfeigen oder Fusstritte? Werden Gegenstände nach Ihnen geworfen? Werden Sie vor Ihrem Kind geschlagen? Das alles ist nicht erlaubt. Körperliche Gewalt ist strafbar! Schon eine Ohrfeige ist zu viel!

Zu sexuellen Handlungen zwingen

Werden Sie gegen Ihren Willen angefasst, geküsst oder zum Geschlechtsverkehr gezwungen? Werden Sie sexuell misshandelt, ausgebeutet oder zur Prostitution gezwungen? Das ist sexuelle Gewalt und damit strafbar.

Zu Hause einsperren

Dürfen Sie sich nicht frei bewegen und das Haus verlassen, wann Sie wollen? Auch das ist nicht erlaubt. Niemand darf Sie zu Hause einsperren!

Kontakte zur Familie und zum Freundeskreis kontrollieren oder verbieten

Werden Sie isoliert? Dürfen Sie nicht selbst entscheiden, wann Sie Ihre Familie anrufen oder Ihre Freundin besuchen? Niemand darf Ihnen das verbieten. Das ist soziale Gewalt. 

Zur Heirat oder Ehe zwingen

Dürfen Sie nicht selbst entscheiden, wen Sie heiraten wollen? Müssen Sie gegen Ihren Willen die Ehe weiterführen? Niemand darf Sie zu einer Heirat oder Ehe zwingen. Zwangsheirat und Zwangsehe sind in der Schweiz verboten!

Kein Haushaltsgeld geben oder den Lohn wegnehmen

Dürfen Sie nicht arbeiten oder werden Sie zur Arbeit gezwungen? Wird Ihnen Ihr Lohn weggenommen oder haben Sie keinen Zugriff auf das Haushaltsgeld? Das alles ist wirtschaftliche Gewalt und nicht erlaubt.