STOPP GEWALT GEGEN FRAUEN

Schwerpunktthema des Regierungsrates im Kanton Zürich

Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt sind ein verbreitetes Phänomen. Die Folgen für Betroffene können gravierend sein. Die Beeinträchtigungen wirken sich oft auch auf die ganze Familie und das gesamte Umfeld aus. Es betrifft schliesslich die Gesellschaft als Ganzes.

Im Verlauf der letzten Jahre haben die Behörden und Institutionen im Kanton Zürich viel zur Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt unternommen. Ein umfassendes Kantonales Bedrohungsmanagement wurde eingeführt (www.kbm.zh.ch). Die Polizei und die Staatsanwaltschaft arbeiten eng mit allen Partnerorganisationen zusammen. Die Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene wurden ausgebaut. Dennoch ist es eine traurige Tatsache, dass vor allem im Bereich häuslicher Gewalt schweizweit stetig hohe Fallzahlen zu verzeichnen sind.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat deshalb „Gewalt gegen Frauen“ als Schwerpunktthema in der Strafverfolgung für die Legislaturperiode 2019–2022 festgelegt (RRB 184/2019).

Die Kampagne „STOPP GEWALT GEGEN FRAUEN“ hat zum Ziel, durch Information und Sensibilisierung über die verschiedenen Gewaltformen das Bewusstsein in der Gesellschaft weiter zu fördern, dass Gewalt nicht akzeptabel ist und strafrechtlich verfolgt wird. Zur Verbesserung des Schutzes von Opfern sollen zudem die Übersicht und der Zugang zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten vereinfacht werden.

Melden Sie sich, wenn Sie von Gewalt betroffen sind oder wenn Sie das Gefühl haben, eine Person aus Ihrem Umfeld leide unter Gewalt.